CO-HABITATION  – Interspeziessolidarität

Mit allen anderen Tieren leben. In der Stadt, auf dem Land.

Für eine andere Landwirtschaft, für ein pflanzenbasiertes Ernährungssystem.

Für Rechte der Natur und für die Ahndung von Ökozid als Verbrechen.
Petition für die Anerkennung von Ökozid als Straftatsbestand
Das Recht ist ein wichtiges Selbstverständigungs- und Steuerungsinstrument der Gesellschaft, deshalb ist diese Petition wichtig.

Schwere Naturzerstörung gehört zu den wesentlichen Treibern von Klimakrise und Artensterben. Das Problem ist systemisch und wird vom aktuellen Rechtsystem befördert: Schäden an der natürlichen Mitwelt werden von Behörden genehmigt, von Regierungen mit Milliarden-Subventionen gefördert und von Gesellschaften geduldet. Umweltverbrechen sind mittlerweile auf Platz 4 der organisierten Kriminalität vergerückt und generieren jährlich Umsätze von mehr als 200 Milliarden Euro. Das Äquivalent der Schäden, die durch legalisierte Naturzerstörung verursacht werden, dürfte noch deutlich höher liegen. (HBS-Stiftung/DGVN/Stop Ecocide Deutschland, Juli 2024)

„Ökozid bedeutet rechtswidrige oder willkürliche Handlungen, mit dem Wissen begangen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit schwerer und entweder weitreichender oder langfristiger Schäden für die Umwelt besteht, die durch diese Handlungen verursacht werden.“
(Rechtliche Definition vom Juni 2021)

Es gibt vier Tatbestände im Völkerstrafrecht:
1 – Genozid
2 – Verbrechen gegen die Menschlichkeit
3 – Kriegsverbrechen
4 – Verbrechen der Aggression
Es fehlt noch:
5 – Ökozid